{"id":247292,"date":"2022-01-24T18:26:59","date_gmt":"2022-01-24T17:26:59","guid":{"rendered":"https:\/\/relaunch.buhmann.com\/purchasing-specification\/"},"modified":"2022-01-24T18:26:59","modified_gmt":"2022-01-24T17:26:59","slug":"purchasing-specification","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/buhmann.com\/en\/purchasing-specification\/","title":{"rendered":"Purchasing Specification"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; _builder_version=&#8221;4.12.1&#8243; max_width=&#8221;1920px&#8221; module_alignment=&#8221;center&#8221; custom_padding=&#8221;35px|||||&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.14.5&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; max_width_tablet=&#8221;&#8221; max_width_phone=&#8221;&#8221; max_width_last_edited=&#8221;on|desktop&#8221; module_alignment=&#8221;center&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; max_width__hover_enabled=&#8221;on|desktop&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;3.25&#8243; custom_padding=&#8221;|||&#8221; pac_dcm_carousel_specific_module_num=&#8221;0&#8243; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; custom_padding__hover=&#8221;|||&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.14.5&#8243; header_text_color=&#8221;#004284&#8243; background_size=&#8221;initial&#8221; background_position=&#8221;top_left&#8221; background_repeat=&#8221;repeat&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221;]<\/p>\n<h1>Einkaufsbedingungen<\/h1>\n<h2>der Buhmann Systeme GmbH<\/h2>\n<p>(Stand 01.09.2003)<\/p>\n<h3>1. Allgemeines<\/h3>\n<p>F\u00fcr unsere Bestellungen und Abschl\u00fcsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen.<br \/>\nAb\u00e4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich best\u00e4tigt sind. Die Annahme von Lieferungen bzw. Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Lieferanten.<\/p>\n<h3>2. Bestellungen<\/h3>\n<p><strong>2.1<\/strong>\u00a0Bestellungen, Abschl\u00fcsse und Lieferabrufe sowie ihre \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Lieferabrufe k\u00f6nnen auch durch Datenfern\u00fcbertragung erfolgen. M\u00fcndliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Best\u00e4tigung.<br \/>\n<strong>2.2<\/strong>\u00a0Auftragserteilungen bzw. Bestell\u00e4nderungen sind innerhalb von f\u00fcnf Arbeitstagen ab Bestelldatum schriftlich zu best\u00e4tigen oder innerhalb dieses Zeitraumes durch Lieferung zu entsprechen. Geht dem Auftraggeber keine Auftragsbest\u00e4tigung zu, so beh\u00e4lt sich der Auftraggeber vor, den Vertrag\/Bestellung ohne Kosten\u00fcbernahme zur\u00fcckzuziehen.<\/p>\n<h3>3. Lieferung<\/h3>\n<p><strong>3.1<\/strong>\u00a0Abweichungen von unseren Abschl\u00fcssen und Bestellungen sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung &#8220;frei Werk&#8221; vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Ber\u00fccksichtigung der \u00fcblichen Zeit f\u00fcr Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.<br \/>\n<strong>3.2<\/strong>\u00a0Wenn vereinbarte Termine aus einem vorn Lieferanten zu vertretenden Umstand nicht eingehalten werden, sind wir, unbeschadet weitergehen- der gesetzlicher Regelungen, nach unserer Wahl berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen und\/oder Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Wir haben Anspruch auf Ersatz aller Mehrkosten, die uns durch vom Lieferanten zu vertretende versp\u00e4tete Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf Ersatzanspr\u00fcche.<br \/>\n<strong>3.3<\/strong>\u00a0Wenn der Lieferant Schwierigkeiten in Fertigung oder Vormaterialversorgung voraussieht oder von ihm unbeeinflussbare Umst\u00e4nde eintreten, die ihn voraussichtlich an der termingem\u00e4\u00dfen Lieferung in der vereinbarten Qualit\u00e4t hindern werden, muss der Lieferant unverz\u00fcglich unsere bestellende Abteilung benachrichtigen.<br \/>\n<strong>3.4<\/strong>\u00a0F\u00fcr St\u00fcckzahlen, Gewichte und Ma\u00dfe sind, vorbehaltlich eines anderen Nachweises, die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte ma\u00dfgebend.<br \/>\n3.5 F\u00fcr Besch\u00e4digungen infolge mangelnder Verpackung haftet der Auftragnehmer.<\/p>\n<h3>4. H\u00f6here Gewalt<\/h3>\n<p>H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen, Unruhen, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit sie eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfes zur Folge haben.<\/p>\n<h3>5. Versandanzeige und Rechnung<\/h3>\n<p>Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen und Lieferabrufen. Die Rechnung ist in zweifacher Ausfertigung an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten; sie darf nicht den Sendungen beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<h3>6. Preisstellung und Gefahren\u00fcbergang<\/h3>\n<p>Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk, inkl. Fracht, Versicherung und Verpackung, Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant tr\u00e4gt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort an den die Ware auftragsgem\u00e4\u00df zu liefern ist.<\/p>\n<h3>7. Zahlungsbedingungen<\/h3>\n<p>Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die Frist l\u00e4uft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl die Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. die Leistungen erbracht sind. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungspr\u00fcfung. Bei Vorliegen von M\u00e4ngelr\u00fcgen ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung bis zur Behebung derselben ganz oder teilweise zur\u00fcckzubehalten, wobei die vereinbarten Skontofristen ab Zeitpunkt der Behebung erneut gelten.<\/p>\n<h3>8. Gew\u00e4hr<\/h3>\n<p><strong>8.1<\/strong>\u00a0Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, die Lieferung oder Leistung, soweit und sobald dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte M\u00e4ngel werden von uns unverz\u00fcglich nach Entdeckung ger\u00fcgt. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der versp\u00e4teten M\u00e4ngelr\u00fcge.<br \/>\n<strong>8.2\u00a0<\/strong>Wir sind berechtigt, f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung oder Leistung, unbeschadet der uns nach den gesetzlichen Vorschriften zustehenden sonstigen Rechte, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung geltend zu machen, die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu fordern oder die ganze oder teilweise R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt vierundzwanzig Monate, nach endg\u00fcltiger Inbetriebnahme, sp\u00e4testens jedoch drei\u00dfig Monate nach Lieferung, sofern nicht im Einzelfall eine l\u00e4ngere Frist vereinbart ist.<br \/>\n<strong>8.3<\/strong>\u00a0Wird infolge mangelhafter Lieferung eine den \u00fcblichen Umfang \u00fcbersteigende Eingangskontrolle n\u00f6tig, so tr\u00e4gt der Lieferant hierf\u00fcr die Kosten.<br \/>\n<strong>8.4<\/strong>\u00a0In dringenden F\u00e4llen, insbesondere zur Abwehr akuter Gefahren oder zur Vermeidung \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, sind wir berechtigt, die festgestellten M\u00e4ngel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen.<\/p>\n<h3>9. Produktsch\u00e4den<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass wir von einem Kunden oder sonstigem Dritten aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Anspr\u00fcchen freizustellen, sofern und sowie der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Erzeugnisses verursacht worden ist. In den F\u00e4llen verschuldensabh\u00e4ngiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft, Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, tr\u00e4gt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant \u00fcbernimmt in diesen F\u00e4llen alle Kosten und Aufwendungen, einschlie\u00dflich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder R\u00fcckrufaktion. Im \u00fcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Lieferant verpflichtet sich, bei der Erf\u00fcllung des Vertrages die einschl\u00e4gig gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverh\u00fctungs-, einschl\u00e4gigen Norm-, DIN-, VDE-, und CE-Vorschriften entsprechen.<\/p>\n<h3>10. Ausf\u00fchrung von Arbeiten<\/h3>\n<p>Personen, die in Erf\u00fcllung des Vertrages Arbeiten im Werksgel\u00e4nde ausf\u00fchren, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten; die f\u00fcr das Betreten und Verlassen der Fabrikanlagen bestehenden Vorschriften sind einzuhalten. Die Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle, die diesen Personen auf dem Werksgel\u00e4nde zusto\u00dfen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht von uns vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden sind.<\/p>\n<h3>11. Beistellung<\/h3>\n<p>Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Beh\u00e4lter und Spezialverpackungen bleiben unser Eigentum. Sie d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen f\u00fcr uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigent\u00fcmer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellt. Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten f\u00fcr uns verwahrt werden.<\/p>\n<h3>12. Geheimhaltung<\/h3>\n<p>Unterlagen aller Art, die wir dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stellen, wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Daten und dergleichen, sowie alle sonstigen von uns zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen, soweit sie nicht erkennbar f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmt sind. d\u00fcrfen Dritte nicht zug\u00e4nglich gemacht werden, sofern dies nicht zur Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich ist. Erzeugnisse. die nach von uns entworfenen Unterlagen wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, d\u00fcrfen vom Lieferanten weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr unsere Druckauftr\u00e4ge.<\/p>\n<h3>13. Erf\u00fcllungsort<\/h3>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist derjenige Ort, an dem die Ware auftragsgem\u00e4\u00df zu liefern ist.<\/p>\n<h3>14. Gerichtsstand, anwendbares Recht<\/h3>\n<p>Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz des Bestellers, Kempten\/Allg\u00e4u oder der Erf\u00fcllungsort. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiges Konventionen \u00fcber Recht des Warenk\u00e4ufers ist ausgeschlossen.[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einkaufsbedingungen der Buhmann Systeme GmbH (Stand 01.09.2003) 1. Allgemeines F\u00fcr unsere Bestellungen und Abschl\u00fcsse gelten nur die nachstehenden Einkaufsbedingungen. Ab\u00e4nderungen und Erg\u00e4nzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich best\u00e4tigt sind. Die Annahme von Lieferungen bzw. 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